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   BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89   

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BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89 (https://dejure.org/1990,2663)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1990 - 6 PB 13.89 (https://dejure.org/1990,2663)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1990 - 6 PB 13.89 (https://dejure.org/1990,2663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Divergenz - Voraussetzungen der Divergenzrüge - Entscheidung über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer beabsichtigten Maßnahme bei mangelnder Einigkeit des Dienststellenleiters und des Personalrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 69 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4
    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren bei Streit über Mitbestimmungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89
    Diese Ausführungen stehen zwar - wie das Beschwerdegericht in den Gründen seines Beschlusses nicht verkannt hat - in Widerspruch zu der in dem Beschluß des Senats vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - (BVerwGE 74, 100 = Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 7 = PersR 1986.116) enthaltenen Aussage, daß bei mangelnder Einigkeit des Dienststellenleiters und des Personalrats über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer beabsichtigten Maßnahme die Entscheidung der Einigungssteile obliegt.
  • BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80

    Einflußmöglichkeit des Personalrats - Einstellung eines Beschäftigten -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89
    Er hat vielmehr im Anschluß an die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 39 [BVerwG 14.06.1968 - VII P 9/66]; 68, 30 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) in bezug auf die Ausführungen des Beschlusses vom 12. März 1986 zur Zuständigkeit der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren ausdrücklich klargestellt, daß in Fällen, in denen die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personatrat strittig ist, diese Frage selbstverständlich im personatvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden kann.
  • BAG, 15.07.1986 - 1 ABN 13/86

    Anrechnung von übertariflichen Zulagen auf eine Erhöhung der tariflichen Entgelte

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89
    Diese Entscheidung aber, mit der der angegriffene Beschluß zweifelsfrei in Einklang steht, ist für die Beurteilung der eine Zulassung der Rechtsbeschwerde begründenden Divergenz maßgebend (vgl. BAG, Beschluß vom 15. Juli 1986, NZA 1986, 843).
  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89
    Er hat vielmehr im Anschluß an die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 39 [BVerwG 14.06.1968 - VII P 9/66]; 68, 30 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) in bezug auf die Ausführungen des Beschlusses vom 12. März 1986 zur Zuständigkeit der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren ausdrücklich klargestellt, daß in Fällen, in denen die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personatrat strittig ist, diese Frage selbstverständlich im personatvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden kann.
  • BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 - ) besteht eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz im Sinne des § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG nur dann, wenn das Beschwerdegericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der in Widerspruch zu tragenden Gründen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten, den in § 72 Abs. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbaren Gerichts steht, und wenn diese Abweichung entscheidungserheblich ist.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Er hat vielmehr im Anschluß an die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 39 [BVerwG 14.06.1968 - VII P 9/66]; 68, 30 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) in bezug auf die Ausführungen des Beschlusses vom 12. März 1986 zur Zuständigkeit der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren ausdrücklich klargestellt, daß in Fällen, in denen die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat strittig ist, diese Frage "selbstverständlich" im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden könne (vgl. Beschluß vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - <PersR 1986, 235 = PersV 1987.287>; Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - ZBR 1989, 60> und vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 - <ZBR 1988, 257>, jeweils unter Hinweis auf den Beschluß vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - ; zuletzt Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - <PersR 1990, 114>).

    Hat nach allem der Senat in der skizzierten Entwicklung seiner Rechtsprechung späterhin die von der Rechtsbeschwerde erneut aufgegriffene Auffassung seines Beschlusses vom 12. März 1986 in der dargelegten Weise modifiziert bzw. konkretisiert, so ist für die Beurteilung der Frage, ob eine die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründende Divergenz vorliegt, allein die neuere Rechtsprechung maßgebend (vgl. Beschluß des Senats vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - ; BAG, Beschluß vom 15. Juli 1986 - 1 ABN 13/86 - <NZA 1986, 843>).

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 PB 19.08

    Streit über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts; Zuständigkeit der

    Im Beschluss vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - (PersR 1990, 114) hat der Senat bekräftigt, dass an der Rechtsauffassung im Beschluss vom 12. März 1986 nicht festgehalten wird, und zugleich die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, dass die Entscheidung ausschließlich den Verwaltungsgerichten obliegt, wenn das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts streitig ist.
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 9.90

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Anordnung

    Strittig waren dabei nur die Rechtsfolgen einer in bestimmter Weise begründeten Zustimmungsverweigerung (vgl. zu diesem Beschluß im übrigen die weiteren Beschlüsse vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - <PersR 1990, 114> und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - <ZBR 1990, 354 mit Anm.>) und nicht die eines Initiativantrages des Personalrats.
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der

    Strittig waren dabei auch nur die Rechtsfolgen einer in bestimmter Weise begründeten Zustimmungsverweigerung (vgl. zu diesem Beschluß im übrigen die weiteren Beschlüsse vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - <PersR 1990, 114> und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - <ZBR 1990, 354 mit Anm.>), also Fragen des durch einen Antrag des Dienststellenleiters eingeleiteten Mitbestimmungsverfahrens, und nicht die Behandlung eines Initiativantrages des Personalrats.
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

    Strittig waren dabei nur die Rechtsfolgen einer in bestimmter Weise begründeten Zustimmungsverweigerung (vgl. zu diesem Beschluß im übrigen die weiteren Beschlüsse vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - <PersR 1990, 114> und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - <ZBR 1990, 354 mit Anm.>) und nicht die eines Initiativantrages des Personalrats.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11

    Mitbestimmungsverfahren bei Eingruppierungen; Aufhebung der Entscheidung der

    Sollte der weitere Beteiligte zu 1 mit Blick auf den in seinem Schreiben vom 08.06.2011 an den Vorsitzenden der weiteren Beteiligten zu 2 enthaltenen Hinweis, dass ein Eingruppierungsantrag (jedoch) nicht vorgelegt worden sei, eine Anrufung der Einigungsstelle auch mit dem Ziel beabsichtigt haben, die Mitbestimmungspflichtigkeit der Eingruppierung von Frau P. - welche der Antragsteller aus seiner vormaligen rechtlichen Sicht verneint hat - klären zu lassen, so begründete dies ebenfalls keine Zuständigkeit der weiteren Beteiligten zu 2. Ist die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat umstritten, so ist diese Frage im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren durch die Verwaltungsgerichte zu klären; die Entscheidung hierüber obliegt nicht der Einigungsstelle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.02.1990 - 6 PB 13.89 -, PersV 1991, 22).
  • BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92

    Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Initiativrecht und

    Für die Frage der Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Divergenz ist aber die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts maßgebend, auch wenn diese erst nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist (vgl. Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - PersV 1991, 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 15 S 2826/90

    Initiativrecht aus BPersVG § 70 Abs 1 - Verpflichtung des Dienststellenleiters,

    Die Auffassung im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.3.1986 (DVBl. 1986, 896 = DÖV 1986, 969 = NVwZ 1987, 52) werde für zutreffend gehalten, nicht dagegen diejenige in dessen Beschluß vom 2.2.1990 (PersV 1991, 22 mit Anm. Dannhäuser).
  • VGH Hessen, 14.01.1993 - HPV TL 398/91

    Regelung der Fortbildung und Weiterbildung für Angestellte im Pflegedienst durch

    Nach der neueren ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheiden bei Streitigkeiten darüber, ob eine Maßnahme mitbestimmungspflichtig ist oder nicht, die Verwaltungsgerichte und nicht die Einigungsstelle (vgl. Bundesverwaltungsgericht Beschlüsse vom 2. Februar 1990 - 6 PB 13.89 - PersV 91, 22, und vom 27. Juli 1990 - 6 PB 12.89 - PersV 1991, 71).
  • BVerwG, 02.01.1992 - 6 PB 18.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Schließlich vermag die Beschwerde auch keine "Divergenz zur Zulässigkeit des Beschlußverfahrens" (S. 13 der Beschwerdebegründung) darzutun, indem sie auf den Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - (Personalrat 1990, 114) hinweist, wonach in Fällen, in denen die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat strittig ist, diese Frage "selbstverständlich" im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden kann.
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